• Beurlaubung vom Unterricht

        • Laut § 7 der Thüringer Schulordnung können Schülerinnen und Schüler in dringenden Ausnahmefällen auf Antrag der Eltern beurlaubt werden. 

          Wichtig:
          Stellen Sie den Antrag bitte rechtzeitig und fügen Sie eine stichhaltige Begründung hinzu. Anträge ohne Begründung werden nicht genehmigt. Planen Sie Ihren Urlaub nicht auf Kosten von Unterrichtsausfall Ihres Kindes.

          Eine Genehmigung wird nur in dringenden Ausnahmefällen erteilt. 

          Weiteres dazu finden Sie im Gesetzesauszug (siehe Bild).

          Den Antrag finden Sie unten.