Gastschulantrag
Die gesetzliche Grundlage für das Gastschulverhältnis bildet hier das Thüringer Schulgesetz in § 15
(1) Auf Antrag der Eltern oder des volljährigen Schülers kann aus wichtigen Gründen der Besuch einer anderen als der nach § 14 örtlich zuständigen Schule gestattet werden (Gastschulverhältnis), insbesondere wenn
- 1. besondere pädagogische oder soziale Gründe vorliegen oder
- 2. der Besuch einer anderen Schule dem Schulpflichtigen die Wahrnehmung des Berufsausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses erheblich erleichtern würde.
(2) Bei Grund- und Regelschulen sowie bei Förderschulen trifft die Entscheidung nach Absatz 1 das Schulamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Schulpflichtige seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, nach Anhörung des abgebenden und im Einvernehmen mit dem aufnehmenden Schulträger unter Berücksichtigung der Aufnahmekapazität der aufnehmenden Schule.
Hinweis:
Bitte prüfen Sie vor Antragstellung genau, ob die im Gesetz genannten Gründe tatsächlich vorliegen.
Gerne unterstützen wir Sie vorher in einem persönlichen Gespräch.